Basler Übereinkommen
Im Basler Übereinkommen (Basler Konvention) ist der grenzüberschreitende Transport und die Entsorgung von gefährlichen Abfällen geregelt. Das Übereinkommen soll vor allem den Ländern dienen, die nicht über die entsprechenden technischen Vorraussetzungen verfügen, mit bestimmten Abfällen umzugehen und diese rechtmäßig und umweltfreundlich entsorgen zu lassen.
An das Basler Übereinkommen sind zwei Listen geknüpft, die Abfälle spezifizieren. Liste A enthält alle Abfälle, die im Sinne des Übereinkommens als gefährlich gelten, sprich Gefahrenstoffe. Auf Liste B finden sich alle ungefährlichen Abfälle. Die Einteilung in gefährlich und ungefährlich ist hierbei an mögliche Folgen für die Umwelt orientiert. Neben der Einstufung der Abfälle enthält das Basler Übereinkommen auch ein Haftungsprotokoll, welches die Strafen bei Missachtung der Regeln beschreibt. Ein wichtiges Thema, das relativ früh nach dem Aufkommen des Basler Übereinkommens behandelt wurde, ist der Umgang mit Elektroschrott.
So wird der Export von Elektroschrott von Industrieländer in Entwicklungsländer durch die Konvention stärker kontrolliert, mit dem Ziel diesen in Zukunft einzustellen. Desweiteren sind konkretere Vorschläge und Regeln festgelegt in der Herstellung von Elektrogeräten sowie im umweltgerechteren Umgang mit Elektronik Müll und dem Elektroschrott Recycling nach modernen Kriterien.
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